Für Schüler:innen, denen es aufgrund der Entfernung zwischen Schule und Wohnort nicht möglich ist, in der Mittagspause nach Hause zu fahren, besteht von Oktober bis Juni die Möglichkeit, bei Nachmittagsunterricht und vorhergehender Anmeldung (in den ersten drei Schulwochen beim KV abzugeben), in der Schule zu bleiben.
(max. 2 Stunden/Tag, max. 2 Tage/Woche)
Im September können sich Schüler:innen zwischen Vor- und Nachmittagsunterricht in der 6. und 7. Stunde im Raum E.16 (Parterre Ost) unter Aufsicht einer Lehrkraft aufhalten. Falls auch eine Betreuung in der 5. bzw. 8. Stunde notwendig sein sollte, dies bitte rechtzeitig (d. h. spätestens 2 Tage vorher) dem KV schriftlich mitteilen; wir versuchen dazu eine Lösung zu finden.
Ohne Aufsicht ist in der unterrichtsfreien Zeit der Aufenthalt im Schulgebäude für Unterstufenschüler:innen aus gesetzlichen Gründen nicht erlaubt!
Link: Formulare für die MA